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"Finklusionsfest" zum 30. Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Quelle: Lebenshilfe Freising e.V.
22.04.2022

Freising

Veranstaltung der Lebenshilfe Freising zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai

Bereits zum 30. Mal findet heuer der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt.

Das diesjährige Motto lautet „Tempo machen für ein barrierefreies Leben!“, denn noch immer tun sich Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag schwer, immer noch werden ihnen Steine in den Weg gelegt, werden sie sogar in bestimmten Bereichen benachteiligt, wie die Forderung nach Abschaffung des Paragraphen § 43a SGB XI durch die Bundesvereinigung Lebenshilfe zeigt.

Die Aktion Mensch ruft seit 24 Jahren ein Motto für den Protesttag aus, um diverse Initiativen zu bündeln und die größtmögliche Sichtbarkeit für die gemeinsamen Anliegen zu erreichen. Auch die Offenen Hilfen der Lebenshilfe Freising beteiligen sich mit einer Veranstaltung an der Aktion.

„Im Mai gibt es viele Gründe für ein Fest“, titelt die Offene Behindertenarbeit (OBA) der Lebenshilfe in ihrem aktuellen Programmheft – und das sind augenscheinlich mindestens drei: Neben dem 30. Jubiläum des Protesttages am 5. Mai 2022 begeht auch der Landesverband Bayern heuer seinen 60. Geburtstag und hat „Fußspuren“ als Motto gewählt. Und zum Dritten feiert auch das „Haus der Begegnung und Beratung“ namens Finklusion der OBA in der Finkenstraße in Lerchenfeld große Eröffnung.

Zum Hingehen: FINKLUSIONSFEST

Am Freitag, den 6. Mai, lädt die Lebenshilfe deshalb zum „Tag der offenen Tür“ in das neue Domizil der OBA in der Finkenstraße 31 ein. Alle dort ansässigen Einrichtungen – die Offenen Hilfen, die Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation und das Ambulant Unterstützte Wohnen / Betreute Wohnen – feiern ab 15:30 Uhr dort das FINKLUSIONSFEST.

„Es erwartet Sie ein buntes Programm mit Informationen, Musik, Essen, Trinken, Theater, Lachen und Tanzen – ganz unter dem Motto ‚Tempo machen für ein barrierefreies Leben‘“, berichtet Saskia Hobmeier, Leitung der OBA. Neben kurzen Impro-Stücken der Theatergruppe „Bunte Blume“ wird auch die Lebenshilfe-Band „Süße Lotte“ auftreten. Zwei DJs sorgen mit einem abwechslungsreichen Programm für erholsame Pausen zwischen den informativen Vorträgen im Begegnungsraum zum Leichten Nachrichtendienst LENADI, zum Projekt „MyHandycap“ und einem neuen Podcast. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt.

„Eingeladen sind Menschen mit und ohne Behinderung, unsere neue Nachbarschaft, alle Interessierten und Ehrenamtlichen – eben alle, die sich, wie wir, stark machen für Inklusion und Barrierefreiheit“, so Hobmeier. Dabei ist das Programm nicht nur auf Erwachsene, sondern mit Seifenblasenstationen und Kinderschminken auch auf die kleinen Besucher*innen ausgelegt.

Anlässlich des 60. Geburtstages der Landesvereinigung Lebenshilfe werden sich die Offenen Hilfen auch an der bayernweiten Mitmachaktion beteiligen, in der jede*r seine*ihre „Fußspuren“ für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung hinterlassen kann.

Benachteiligung von Menschen mit Behinderung immer noch an der Tagesordnung

Dass dieses Fest zum Protesttag mit dem Thema „Barrierefreiheit“ absolut seine Berechtigung hat, zeigt Monika Haslberger, 1. Vorsitzende der Lebenshilfe Freising, auf: „Leider gibt es trotz aller Fortschritte der vergangenen Jahre immer noch viele Bereiche, in denen unsere Menschen mit Behinderung benachteiligt werden“, so Haslberger. Schon lange wird in den Lebenshilfen zum Beispiel die Forderung nach digitaler Teilhabe und Barrierefreiheit laut. Gerade in Zeiten von Corona hat man gemerkt, wie wichtig die digitalen Medien sind.

Umso essentieller ist es, dass diese allen Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – barrierefrei zugänglich sind: Obwohl Internetseiten und mobile Anwendungen gemäß den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung barrierefrei gestaltet sein müssen, bleiben die Bedürfnisse von Menschen mit geistiger Behinderung dabei weitestgehend unbeachtet.

„Weil es auch keine Vorgaben dazu gibt, wie eine Homepage oder eine App genau gestaltet sein muss, um für Menschen mit geistiger Behinderung leicht zugänglich zu sein, gestaltet sich die digitale Teilhabe nochmals schwieriger“, weiß Haslberger.

Eine weitere, schwerwiegende Benachteiligung von Menschen mit Behinderung liegt vor, wenn sie in einem „stationären Wohnheim“ zuhause sind. „Der Paragraph § 43a im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI), der die Pflege unserer Menschen mit Behinderung regelt und dabei Menschen, die in einem gemeinschaftlichen Wohnen leben, stark benachteiligt, muss dringend abgeschafft werden“, fordert Haslberger gemeinsam mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe, bei der sie auch als stellvertretende Bundesvorsitzende verantwortlich zeichnet.

Forderung nach Abschaffung des Paragraphen § 43a SGB XI

Menschen mit Behinderung, die in sogenannten gemeinschaftlichen Wohnformen, also Wohnheimen oder Wohnstätten, leben, haben durch den Paragraphen eingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung: Unabhängig von ihrem Pflegegrad stehen ihnen nur Leistungen in Höhe von maximal 266 EUR/Monat zu. Das sei regelmäßig ein Bruchteil ihres tatsächlichen Bedarfs, erläutert die Vorsitzende.

Sie erhielten im Vergleich zu Menschen mit Behinderung, die häuslich gepflegt werden, von der Pflegekasse zwischen 423 bis 1.729 Euro weniger an Versicherungsleistungen. „Die betroffenen Bewohner:innen können hierdurch gezwungen sein, ihr vertrautes Lebensumfeld verlassen zu müssen“, bringt es Haslberger auf den Punkt.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe kämpft schon seit Jahren gegen die Abschaffung dieses Paragraphen, der sich der Sozialen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 widmet. Aktuell wird dieser Forderung durch eine Petition, die auf der Homepage der Bundesvereinigung eingesehen werden kann, Ausdruck verliehen:

„Alle Menschen mit Behinderung sollen einen gleichberechtigten und uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben, unabhängig davon, in welcher Wohnform sie leben!“, heißt es da. Und weiter: „Der § 43a SGB XI behandelt Menschen mit Behinderung bei der Pflege deutlich schlechter, wenn sie in einem ‚stationären Wohnheim‘ (…) leben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Regelung weiterhin gilt.“ – Zumal sich der Gesetzgeber eigentlich dazu entschlossen hat, Leistungen in Zukunft personen- und nicht mehr einrichtungsbezogen zu gewähren.

Finklusionsfest vereint Forderungen mit Informationen und Protest mit Begegnungen

Der 5. Mai soll bei allen Forderungen zu Barrierefreiheit, Gleichberechtigung und Teilhabe aber auch diejenigen vereinen, die sich leidenschaftlich für genau diese Punkte einsetzen:

Menschen mit und ohne Behinderung, Angehörige, Fachpersonal sowie Interessierte und Nachbarn der Lebenshilfe Freising. Hier wird ein Austausch ermöglicht, werden (neue) Informationen bereitgestellt, wird allen Schlagworten ein gemeinsamer Boden bereitet.

Vorbeischauen lohnt sich also auf jeden Fall! Und selbstverständlich ist die Finklusion auch barrierefrei zugänglich.

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